Tipp 1 - das Steuervereinfachungsgesetz 2011
Rechnungen per Mail zu verschicken, hat sich mittlerweile etabliert. Welche Änderungen sich aus dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 ergeben haben und wie Sie sowohl bei Eingangs- als auch Ausgangsrechnungen davon profitieren, erfahren Sie in unserem Thema der Woche, das wir für die IHK Reutlingen gestalten durften.
Das klang doch endlich mal nach guten Nachrichten vom Bundesministerium für Finanzen vor etwas mehr als einem Jahr: Erstens sollten elektronische Rechnungen seit dem 01.07.2011 umsatzsteuerlich gleich zu behandeln sein wie Papierrechnungen und zweitens sollte diese Gleichstellung zu keiner Erhöhung der Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit von Papierrechnungen führen.
Versender elektronischer Rechnungen haben seither die Wahl, die Echtheit der Herkunft (Authetizität), die Unversehrtheit des Inhalts (Integrität) und die Lesbarkeit der Rechnung (menschliches Auge) entweder wie vor der Gesetzesänderung durch den Einsatz qualifizierter elektronischer Signaturen oder neu mittels anderer technischer und organisatorischer Maßnahmen zu gewährleisten.
Doch Vorsicht: Oft übersehen Unternehmen, dass die neuen Freiheiten im Steuervereinfachungsgesetz besondere Regeln nach sich ziehen.
Zuerst sollten wir aber einige Begriffe definieren:
- E-Billing ist der elektronische Rechnungsaustausch zwischen Lieferant und Kunde.Dabei werden beide Prozesse – Rechnungsausgang und Rechnungseingang – von diesem Begriff umfasst.
- Eine Rechnung ist ein Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird. Unterschieden werden hier herkömmliche Papierrechnungen und elektronische Rechnungen. Rechnungen sind dann inhaltlich richtig, wenn sie die richtige Leistung, den richtigen Leistenden, das richtige Entgelt und den richtigen Zahlungsempfänger enthalten.
- Eine elektronische Rechnung ist dabei eine Rechnung, die in einem elektronischen Format (z.B. Word/Excel/Powerpoint/PDF/.csv/.txt/.xml/…) ausgestellt und empfangen wird. Das in manchen Branchen übliche Gutschriftsverfahren, bei dem der Kunde über die Leistungen abrechnet, ist im Übrigen dem Rechnungsverfahren gleichgestellt.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie z.B. auf der Webseite www.E-Billing.de.
Übersicht des Wochenthemas E-Billing:
Tipp 1 - das Steuervereinfachungsgesetz 2011
Tipp 2: Ihr Unternehmen als Rechnungsversender
Tipp 3: Ihr Unternehmen als Rechnungsempfänger
Tipp 4: Die Rechnungseingangsprüfung
Tipp 5: Handlungsempfehlungen