Durch den kommunalen Gesamtabschluss werden Städte und Gemeinden in Zukunft als einheitliches "Unternehmen" betrachtet, vergleichbar mit einem Konzern. Damit soll eine Gesamtübersicht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage möglich werden.
Die gesetzlichen Fristen für die Pflicht zur Aufstellung des ersten Gesamtabschlusses variieren dabei von Bundesland zu Bundesland:
- seit 2006: Hamburg
- seit 2008 Bremen
- seit 2009: Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland
- 2011: Brandenburg
- 2012: Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen
- 2013: Sachsen
- 2016: Baden-Württemberg
Berlin plant bisher keinen Umstieg und bleibt bei der Kameralistik.
Bayern, Hessen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben je ein Optionsmodell für Doppik oder traditionelle bzw. erweiterte Kameralistik.
(Quelle: KPMG Kommunaler Gesamtabschluss)
Für diesen "Konzern Kommune" bestehen natürlich dieselben Einsatzmöglichkeiten wie in "normalen Konzernunternehmen":
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