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Dienstag, 6. Januar 2015

Porto ab 2015 teurer - E-Billing jetzt!

Falls Ihr Unternehmen immer noch Rechnungen per Post versendet: Das Briefporto für Standardbriefe wurde nach den Erhöhungen 2013 (von 55 auf 58 Cent) und 2014 (von 58 auf 60 Cent) zum 01.01.2015 erneut um 3 Cent erhöht. Der Versand eines Standardbriefs kostet jetzt 62 Cent. Um die Differenz aufzahlen zu können, stellt die Post wieder 2-Cent-Briefmarken zur Verfügung.


Da wir und unsere Kunden schon lange auf den elektronischen Rechnungsversand (E-Billing) umgestiegen sind, liegen bei uns teilweise noch die 55-Cent-Marken aus 2012 herum. Dazu kommen die Bogen mit 2- und 3-Cent-Marken. Wenn wir Standardbriefe versenden, sieht das aus wie eine kleine Briefmarkensammlung.

Standardbrief sieht ab 2015 aus wie eine kleine Briefmarkensammlung

Für Unternehmen mit vielen Ausgangsrechnungen in Papierform ist der Rechnungsversand per Papier mittlerweile ein teurer Spaß. 10.000 Ausgangsrechnungen kosten jetzt 6.200 EUR Porto - 700 EUR mehr als noch in 2012.

Post erhöht Porto um 12,72% innerhalb 3 Jahren

Dazu kommen noch Material, Druck, Zeit, etc. Summa summarum fallen je Papier-Rechnung in der Regel unglaubliche 2-5 EUR Kosten an.

Das muss nicht sein!


Unser Tipp: Sparen Sie sich jetzt das erhöhte Porto und die anderen Kosten und steigen Sie endlich um auf den elektronischen Rechnungsversand (= E-Billing). Seit das E-Billing-Verfahren durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 enorm vereinfacht wurde (Wir berichteten Anfang September 2012 in unserem Thema der Woche), sind bereits viele Unternehmen dazu übergangen, Rechnungen per E-Mail statt als Papierdokument zu versenden. Und Sie können das auch. Wir unterstützen Sie gerne dabei.

Liebe Post, die 2- und 3-Cent-Marken könnt Ihr Euch sparen! Wir und unsere Kunden sind dann mal weg - bei E-Billing.de

Ich freue mich auf Ihre Projektanfrage. Fordern Sie uns!

Ihr Thomas Ströbele

Thomas Ströbele

Freitag, 4. Januar 2013

E-Billing Now! Sonderausgabe von yourIT

DIE WELT meldete Ende 2012, dass die Bundesnetzagentur entschieden hat, das Briefporto für 2013 um 3 Cent zu erhöhen. Der Versand eines Standardbriefs kostet mittlerweile 58 statt bisher 55 Cent. Um die Differenz aufzahlen zu können, stellt die Post extra neue 3-Cent-Briefmarken zur Verfügung.

Für Unternehmen mit vielen Ausgangsrechnungen in Papierform kann das ein teurer Spaß werden. 10.000 Ausgangsrechnungen kosten dann 5.800 EUR Porto. Dazu kommen noch Material, Zeit, etc.

Mein Tipp: Sparen Sie sich jetzt das Porto und steigen Sie endlich um auf den elektronischen Rechnungsversand. Seit vor einem Jahr das E-Billing-Verfahren durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 enorm vereinfacht wurde, sind bereits viele Unternehmen dazu übergangen, Rechnungen per E-Mail statt als Papierdokument zu versenden. Und Sie können das auch. Wir von yourIT unterstützen Sie gerne dabei - mit unserer E-Billing-Erfahrung seit 2005.

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Montag, 10. September 2012

Thema der Woche: E-Billing - Elektronische Rechnungen (1)

Tipp 1 - das Steuervereinfachungsgesetz 2011


Rechnungen per Mail zu verschicken, hat sich mittlerweile etabliert. Welche Änderungen sich aus dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 ergeben haben und wie Sie sowohl bei Eingangs- als auch Ausgangsrechnungen davon profitieren, erfahren Sie in unserem Thema der Woche, das wir für die IHK Reutlingen gestalten durften.

 Das klang doch endlich mal nach guten Nachrichten vom Bundesministerium für Finanzen vor etwas mehr als einem Jahr: Erstens sollten elektronische Rechnungen seit dem 01.07.2011 umsatzsteuerlich gleich zu behandeln sein wie Papierrechnungen und zweitens sollte diese Gleichstellung zu keiner Erhöhung der Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit von Papierrechnungen führen.


Versender elektronischer Rechnungen haben seither die Wahl, die Echtheit der Herkunft (Authetizität), die Unversehrtheit des Inhalts (Integrität) und die Lesbarkeit der Rechnung (menschliches Auge) entweder wie vor der Gesetzesänderung durch den Einsatz qualifizierter elektronischer Signaturen oder neu mittels anderer technischer und organisatorischer Maßnahmen zu gewährleisten.

Doch Vorsicht: Oft übersehen Unternehmen, dass die neuen Freiheiten im Steuervereinfachungsgesetz besondere Regeln nach sich ziehen.

Zuerst sollten wir aber einige Begriffe definieren:

  • E-Billing ist der elektronische Rechnungsaustausch zwischen Lieferant und Kunde.Dabei werden beide Prozesse – Rechnungsausgang und Rechnungseingang – von diesem Begriff umfasst.
  • Eine Rechnung ist ein Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird. Unterschieden werden hier herkömmliche Papierrechnungen und elektronische Rechnungen. Rechnungen sind dann inhaltlich richtig, wenn sie die richtige Leistung, den richtigen Leistenden, das richtige Entgelt und den richtigen Zahlungsempfänger enthalten.
  • Eine elektronische Rechnung ist dabei eine Rechnung, die in einem elektronischen Format (z.B. Word/Excel/Powerpoint/PDF/.csv/.txt/.xml/…) ausgestellt und empfangen wird. Das in manchen Branchen übliche Gutschriftsverfahren, bei dem der Kunde über die Leistungen abrechnet, ist im Übrigen dem Rechnungsverfahren gleichgestellt.
In den folgenden Beiträgen werden wir die Anforderungen und Vorteile von E-Billing aus Sicht des Rechnungsversenders und des Rechnungsempfängers beleuchten. Danach kümmern wir uns um die Rechnungeingangsprüfung. Zu guter Letzt betrachten wir E-Billing aus Sicht der IT und geben Ihnen Handlungsempfehlungen, damit Ihr E-Billing-Projekt ein voller Erfolg wird.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie z.B. auf der Webseite www.E-Billing.de.

Übersicht des Wochenthemas E-Billing:
Tipp 1 - das Steuervereinfachungsgesetz 2011
Tipp 2: Ihr Unternehmen als Rechnungsversender
Tipp 3: Ihr Unternehmen als Rechnungsempfänger
Tipp 4: Die Rechnungseingangsprüfung
Tipp 5: Handlungsempfehlungen